Stelle zuerst Szenario A ein — Szenario B folgt automatisch. Dann passe in B nur die Parameter an, die sich unterscheiden sollen, um den Effekt isoliert zu sehen.
So funktioniert's: Bewege einen Slider in Szenario A — Szenario B übernimmt den Wert automatisch (Sync). Sobald du einen Slider in B bewegst, wird er als „individuell" markiert (kleiner blauer Strich am Rand) und folgt A nicht mehr. Mit „Reset Sync" oben rechts in Szenario B löst du alle individuellen Werte wieder.
Szenario A
Basis · Ausgangslage
Szenario B
Zeitachse & Inflation
Alter heute53
Renteneintritt67
Allgemeine Inflation2,5 %
Kaufkraftverlust p.a. (Ø EZB ~2 %)
Renten-Anpassung1,8 %
Jährliche Rentenerhöhung
Jahre bis Rente22 Jahre
Steuer
Kirchensteuer
Aus
Solidaritätszuschlag
5,5 % auf ESt — meist nur bei hohen Einkommen
Monatliche Einkünfte
Gesetzliche Rente (brutto)€ 1.800
Mieteinnahmen / Sonstige€ 800
Netto-Mieteinnahmen, Lebensversicherung etc. · mit Inflation hochgerechnet
Beitrag gedeckelt bei BBG€ 5.812,50/Mon · 69.750/J. (2026)
Ergebnis · Live-Berechnung
Vergleich Szenario A mit B
Position
Szenario A
Szenario B
Differenz
Einnahmen / Monat
Gesetzliche Rente
€ 0
€ 0
—
Sonstige
€ 0
€ 0
—
Vermögensentnahme
€ 0
€ 0
—
Brutto gesamt
€ 0
€ 0
—
Abzüge / Monat
Krankenversicherung
BBGBBG
€ 0
€ 0
—
Einkommensteuer
€ 0
€ 0
—
Solidaritätszuschlag
€ 0
€ 0
—
Kirchensteuer
€ 0
€ 0
—
Frei verfügbar
€ 0
€ 0
—
Fixkosten / Monat
Warmmiete
€ 0
€ 0
—
Lebensmittel
€ 0
€ 0
—
Nach Fixkosten
€ 0
€ 0
—
Das Ergebnis
Was bleibt nach Fixkosten
Frei verfügbar · nach Fixkosten
€ 0/Mon
nach KV & Steuer & Fixkosten
Kaufkraft heute€ 0
Frei verfügbar · nach Fixkosten
€ 0/Mon
nach KV & Steuer & Fixkosten
Kaufkraft heute€ 0
Vereinfachte Modellrechnung auf Basis der Beitragssätze und des Grundtarifs der Einkommensteuer 2026. In der KVdR (GKV Rentner) sind nur gesetzliche Renten beitragspflichtig — Kapitalerträge und Mieteinnahmen bleiben beitragsfrei. In der freiwilligen GKV werden alle Einkunftsarten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Mon. in 2026) verbeitragt. Bei der Vermögensentnahme wird nur der anteilige Gewinn nach Teilfreistellung mit Abgeltungssteuer (25 %) belegt — Anschaffungskosten bleiben steuerfrei. Soli ohne Freigrenze, Pflege ohne Kinderloszuschlag, ohne Günstigerprüfung, ohne Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs. Voraussetzung für die KVdR ist die 9/10-Vorversicherungszeit. Keine Steuer- oder Anlageberatung.